Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Frauen, die ihr Kind im Gefängnis aufziehen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld, da sie dort keinen eigenen Haushalt im Sinne des Elterngeldgesetzes führen. Sie seien im Gefängnis voll versorgt; die Versorgung des Kindes/der Kinder wird vom Jugendamt bezahlt. Ein Haushalt setzt aber eine "wohnungshafte Wirtschaftsführung" voraus. Die Anwältin der inhaftierten Mutter im zugrunde liegenden Falle hatte argumentiert, die Frau habe sich wie in einer "normalen" Mutter-Kind-Einrichtung um das Kind kümmern können. Dem folgten die Richter jedoch nicht.