Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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In der Berufsunfähigkeitsversicherung mit abstrakter Verweisung kann ein selbstständiger Gas- und Wasserinstallateur nicht auf eine Tätigkeit als angestellter medizinisch-technischer Laborassistent verwiesen werden, weil letztere Tätigkeit gegenüber der früheren selbstständigen Tätigkeit geringere Anforderungen an die Qualifikation verlangt und mit geringerer gesellschaftlicher Wertschätzung verbunden ist. Diese Faktoren werden nicht durch eine kürzere Arbeitszeit, ein höheres Entgelt und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung kompensiert.