Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Die Anrechnung des Einkommens von Lebensgefährten verletzt nicht die Rechte von Kindern in Hartz-IV-Familien. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die seinerzeit minderjährige Klägerin lebte mit ihrer Mutter und deren neuem Partner zusammen. Dieser sorgte für Wohnung und Essen. Wegen einer Gesetzesänderung wurde ab 2006 bei der Berechnung des Bedarfs das Einkommen des Partners mit einbezogen. Deshalb wurden der Klägerin die Leistungen gestrichen – nach Ansicht der Behörde war sie nicht mehr bedürftig. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde der jungen Frau zurück. Denn das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei nicht verletzt. Die Klägerin habe insbesondere nicht dargelegt, "inwieweit eine Regelleistung trotz der Zahlung von Kindergeld und der Gewährung von "Kost und Logis" (...) noch erforderlich gewesen wäre", hieß es zur Begründung.