Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Schüler aus Hartz IV-Familien können eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht verlangen. Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört, dass die staatliche Grundsicherung den Bedarf eines Schulkindes auf Lernförderung hinreichend abdeckt. Der zusätzliche Unterricht soll dem Kläger die Bildung ermöglichen, die er für seinen künftigen Berufsweg benötigt. Wesentliches Lernziel ist nicht alleine die Versetzung in die nächste Klasse, sondern auch das Erreichen eines ausreichenden Lernniveaus. Mit dem Nachhilfeunterricht wird das Angebot der Schule sinnvoll ergänzt.