Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Schließt eine schwangere Frau mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, um zum Kindsvater in eine andere Stadt zu ziehen, kann die Verhängung einer Sperrzeit bis zur Gewährung von Arbeitslosengeld am Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Arbeitsaufgabe scheitern. Auf Grund von gesundheitlichen Problemen während der Schwangerschaft mit Arbeitsunfähigkeitszeiten und der Gefahr einer Fehlgeburt ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Schwangere (auch im Interesse des ungeborenen Kindes) die Unterstützung des Kindsvaters gebraucht.