Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Bau- und Architektenrecht

Fachkundige Betreuung
vermeidet Schaden.


Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht hingegen gibt vor, unter welchen Bedingungen wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden können.

Im Baurecht sind fachkundige Beratung und qualifizierte Betreuung unverzichtbar.

Es gibt bei Streitigkeiten in Bausachen – ob privates oder öffentliches Baurecht – keine allgemein gültigen Antworten oder Verhaltensregeln. Jeder Sachverhalt ist genau zu prüfen, weil geringste Unterschiede die rechtliche Beurteilung gravierend verändern. Auch die sich ständig ändernde Rechtsprechung hält viele Überraschungen bereit. Die rechtlich und prozessual verschachtelten Vorgänge sind für den Laien nicht zu überschauen. Fehler bei der rechtlichen Abwicklung von Bauvorhaben wirken sich vielfach erst später aus. Tiefgreifende wirtschaftliche Konsequenzen sind nicht selten die Folge.

Fragen über das Verhalten bei Vertragsabschluss, bei Auseinandersetzungen über den Umfang und Inhalt des Bauvertrages, bei Baumängeln, bei Kündigung des Bauvertrages durch den Bauherrn oder den Handwerker, bei einem Baustopp durch das Bauamt, zur Sicherung der Baufertigstellung, beispielsweise bei Insolvenz des Unternehmers, zur Sicherung des Werklohnes oder zur Stellung des Architekten, sind nur einige Punkte, die dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in seiner täglichen Praxis begegnen. Der Nichtfachmann ist damit regelmäßig überfordert.

Jeder Einzelfall muss vom Anwalt analysiert und beurteilt werden.

Wir helfen Ihnen aber auch bei der Erstellung und Auslegung von Bauverträgen, bei der Bauabnahme, dem selbstständigen Beweisverfahren, bei Fragen der Beweisvereitelung, dem einstweiligen Verfügungsverfahren oder der Bauhandwerkersicherungshypothek.

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Ronald Dallhammer, arbeitet mit fachkundigen, anerkannten Gutachtern zusammen, um die Probleme der Rechtsuchenden zu lösen.